Staatlich anerkannte
Fachweiterbildung Nephrologie (DKG)

berufsbegleitende Fachweiterbildung zur Erlangung der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Altenpfleger/in für Nephrologie

mit erfolgreichem Abschluss ist man zusätzlich:

  • Hygienebeauftragte/r nephrologische Pflege
  • Mentor/in nephrologische Pflege

Die Weiterbildung soll die in der nephrologischen Pflege tätigen Pflegeberufe berufsbegleitend über die Dauer von 2 bzw 3 Jahre mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten der nephrologischen Krankenpflege vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden spezielle Kompetenzen, Kenntnisse, Verhaltensweisen und Einstellungen vermittelt. Gerade die Langzeitbetreuung der chronisch kranken Menschen in den verschiedenen Lebensphasen erfordert eine hohe Sozial- und Handlungkompetenz zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben. Aufgabenschwerpunkt liegen heute in der Verbesserung der Lebensqualität und der Rehabilitation nephrologischer Patienten sowie der Prävention und der Früherkennung von kurzfristigen und langfristiger Probleme. Die Pflegekräfte erwerben die notwendigen Kompetenzen, um mit den erworbenen theoretischen und praktischen Fähigkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit qualifiziert zu handeln.

Verordnungen

 Die Ausbildung basiert auf folgenden Verordnungen:

  • Aktuelle Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Nephrologie für Personen mit Berufserlaubnis nach Pflegeberufegesetz (Weiterbildungsordnung-Nephrologie) vom 19.12.2000 (GBI 2001 S.85) BWGültV Sachgebiet 2123-5 
  • Änderungen: 25.01.2012; 10.01.2014; 04.03.2016; 19.11.2019 (GBl. S. 463) 1.1.2020; 16.2.2021 durch G v. 4.2.2021 (GBl. S. 77). 
  • Zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 G zur Errichtung einer Landespflegekammer und zur Änd. weiterer Rechtsvorschriften vom 13.6.2023 (GBl. S. 171) Gültigkeit bis 31.12.2028 
  • Staatlicher Anerkennung vom 25.11.1995; Az.: 62-4/3807/ulm/Nephrologie, RP Tübingen 
  • Aktuelle DKG-Empfehlung vom 09.03.1995 & Überarbeitung 20.09.2011; 29.09.2015; 03./04.07.23 
  • in Anlehnung an den europäischen Kernlehrplan der EDTNA/ERCA vom 19.11.1993 
  • Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan Nephrologische Fachweiterbildung (BANP 2012) 
  • Akkreditierungen: 
  • DKG-Anerkennung 06.11.1995 
  • Staatlicher Anerkennung vom 25.11.1995; Az.: 62-4/3807/ulm/Nephrologie, RP Tübingen 
  • Curriculum Hygienebeauftragte/r nephrologische Pflege Dt. Gesellschaft f. angewandte Hygiene in der Dialyse (Akkreditierung DGAHD-2012-01-00) 
  • Akkreditierung Praxisanleiter Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG vom 01.0.2017) 
  • Von der Bezirksärztekammer Süd-Württemberg vom 04.07.2002 ÄK: 744/K2 seit 05.06.02 für das Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer vom 22.03.2002 und Änderung vom 2020 akkreditiert 

Seit 1972 führt die Weiterbildungsstätte (WBS Um) die nephrologische Fachweiterbildung durch. 1995 wurde die WBS Ulm von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) anerkannt und zur bundesweiten Durchführung und Prüfung der nephrologischen Übergangsregelung ermächtigt Seit 1995 ist die WBS Ulm zusätzlich noch staatlich anerkannt.

Die berufsbegleitende WB erfolgt nach der aktuellen Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Nephrologie für Personen mit Berufserlaubnis nach Pflegeberufegesetz (Weiterbildungsordnung-Nephrologie) vom 19.12.2000 (GBI 2001 S.85) BWGültV Sachgebiet 2123-5

Die aktuelle DKG-Empfehlung vom 09.03.1995 mit Überarbeitung 20.09.2011; 29.09.2015; 03./04.07.2023 ist mit ihren Inhalten und Moduleinheiten (ME) abgebildet. Erworbene Moduleinheiten aus anderen DKG-Weiterbildungen können auf Antrag angerechnet werden. Europäische Bildungspolitik zur beruflichen Bildung wie der Bologna-Kopenhagen-Prozess werden in der WB berücksichtigt.

Die Inhalte folgender Lehrpläne fließen in die WB ein:

  • Anlehnung an den europäischen Kernlehrplan der EDTNA/ERCA vom 19.11.1993
  • Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan nephrologische Fachweiterbildung (BANP 2012)
  • Lehrplan Hygienebeauftragte/r nephrologische Pflege Deutsche Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse (DGAGD e.V.) akkreditiert seit 28.12.2012
  • Praxisanleiter DKG v. 29.09.2015

Mit erfolgreichem Abschluss, ist der Teilnehmer staatlich anerkannte (Fach) Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwester, Kinderkranken-pfleger, Gesundheits-, Krankenpfleger(in) , Altenpfleger(in) für Nephrologie + Hygienebeauftragte(r)/ nephrologische Pflege und Mentor.

Allgemeines

Die Weiterbildungsmaßnahme wird unter der Verantwortung der staatlich anerkannten nephrologischer Weiterbildungsstätte Ulm (WBS-Ulm) berufsbegleitend in Zusammenarbeit mit den kooperierenden und Weiterbildungsteilnehmern entsendenden Einrichtungen (Kliniken, gemeinnützige Dialyseeinrichtungen, Dialysepraxen) durchgeführt. Mit der entsendenden Einrichtung wird ein Kooperationsvertrag geschossen.

Eine Liste der Kooperationspartner finden Sie HIER

Die Modularisierung ist ein zentraler Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie der Hochschulen.

Die Vorteile liegen in zunehmender Flexibilität für die Teilnehmenden und bieten die Möglichkeit zur

Gestaltung individueller Bildungsverläufe und die Anerkennung von bereits erworbenen Leistungen.

Der theoretische Weiterbildungsteil ist modular gestaltet.

Basismodule (BM) nach DKG-Empfehlung (BM I, BM II) die bereits absolviert worden sind können angerechnet werden. Genauere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der WBS.

Fördermöglichkeit wie Meister BAföG, Begabten Förderung etc. sind bei rechtzeitigen Antragstellung möglich.

§1 | Ziel/Zweck

Die Weiterbildung nach § 26 Landespflegegesetz BW (LPflG) erfolgt an der staatlich anerkannten nephrologischen Weiterbildungsstätte Ulm. Die Weiterbildung soll Gesundheits- und Krankenpfleger(in), Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Altenpfleger(in) & Personen mit Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz in der jeweils geltenden Fassung mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten der nephrologischen Krankenpflege vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln.

Die Patientenversorgung erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse. 

Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen. 

In der Weiterbildung, werden den Teilnehmenden Inhalte zur Kompetenzentwicklung vermittelt, die in den jeweiligen Modulen (siehe Praxisbegleitheft) detailliert beschrieben und dokumentiert werden. 

pflegerischen Aufgaben

2.1.
die sach- und fachkundige, umfassende, geplante Pflege der Patientinnen und Patienten sowie die kontinuierliche Überwachung und Mitwirkung bei der Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patientinnen und Patienten mit Nierenfunktionsstörungen.

2.2.
die Mitwirkung bei der konservativen, präventiven Behandlung von Nierenerkrankungen bzw. deren Auswirkungen.

2.3.
die Unterstützung ärztlichen Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.

2.4.
den sachgerechten Umgang mit medizinischen Instrumenten, Geräten, Medizinprodukten und Hilfs-mitteln, soweit dies nicht dem Arzt vorbehalten ist.

2.5.
die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externen Herzmassage, ggf. die selbständige Einleitung einzelner Maßnahmen bis zum Eintreffen einer Ärztin oder eines Arztes.

2.6.
die Planung und Überwachung der Organisation des Krankenpflegedienstes und der Arbeitsabläufe in nephrologischen Einheiten.

2.7.
das Kennenlernen und Anwenden von Methoden der Qualitätssicherung.

2.8.
die Anleitung und Beratung von Patientinnen / Patienten und Angehörigen sowie die Anleitung von Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschülern, die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2.9.
die Einhaltung und Überwachung der Hygiene im Verantwortungsbereich der Pflegenden.

2.10.
die Einhaltung und Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften und anderer technischer Vorschriften im eigenen Arbeitsbereich. Die Befähigung zur Übernahme der genannten Aufgaben erfolgt durch theoretische und praktische Weiterbildung, insbesondere durch Vermittlung patientenorientierter Verhaltensweisen und Einstellungen.

§2 | Dauer, Gliederung und Abschluss

Die Weiterbildung dauert in der Regel zwei / drei Kalenderjahre. Bei Teilzeitkräften maximal 5 Jahre und erfolgt berufsbegleitend mit Präsenzphasen. Die Weiterbildung erfolgt in theoretischem und praktischem Unterricht sowie mit einer in den Lehrgang eingegliederten praktischen Mitarbeit in den fachspezifischen Aufgabenbereichen unter Wahrung des Weiterbildungsauftrages. Sie erfolgt auf der Grundlage eines detaillierten Lehrplans mit Lernzielen und zugeordneter Dozentenqualifikation (Praxisbegleitheft). Auf die Dauer des Lehrganges können abgeleistete Weiterbildungszeiten im Umfang ihrer Gleichwertigkeit durch die Leitung der Weiterbildung angerechnet werden.

Die Weiterbildung gliedert sich in: 

2.1
Theoretische und fachpraktischen Unterrichte von mindestens 720 Stunden. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. 

2.2
Die Praktische Weiterbildung über einen Gesamtzeitraum von mindestens 2 350 Stunden (nach DKG 1800 Std.) erfolgt in festgelegten obligatorischen und fachpraktischen Einsatzbereichen in der eigenen Einrichtung und/oder in Kooperationseinrichtungen. 

Die praktische Weiterbildung/ Anleitung erfolgt berufsbegleitend durch qualifizierte Mitarbeiter (Praxisanleiter). 

2.3
Abschlussprüfung Dritter Abschnitt § 8-§ 20 

2.4
Zusätzlich sind Unterrichtsstunden für selbstgesteuertem Lernen vorgesehen. Diese Unterrichtsstunden erfolgen in Lehrbriefen mit Überprüfung, Online Module, Haus- , Projekt- und Facharbeit. 

2.5 Der fachpraktische Unterricht von mindestens 440 Stunden dient der Vertiefung, Umsetzung und die Einübung der im theoretischen Unterricht vermittelten Themenbereiche. Er beinhaltet auch Praxis-gespräche, klinische Visiten und Demonstrationen und wird in Form von Gruppen- und Einzelunterricht durchzuführen. Der fachpraktische Unterricht wird von der Weiterbildungsstätte Ulm mit den kooperierenden und Teilnehmern der entsendenden Einrichtungen koordiniert. Er wird unter der Verantwortung der WBS Ulm in diesen Einrichtungen durchgeführt, insoweit dort die medizinischen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen. 

Einzelabschnitte des fachpraktischen Unterrichts können, wenn die medizinischen Voraussetzungen (z.B. Transplantationseinheit) in der entsendenden Einrichtung nicht vorliegen, bei entsprechend qualifizierten Kooperationspartnern unter Leitung der WBS Ulm erfolgen. 

Der Fachpraktische Unterricht erfolgt nach Absprache in Anlehnung an das Praxisbegleitheft und dauert in der Regel (Abhängig von den vorhandenen Einsatzgebieten der Entsendenden Einrichtung) ca. 6-8 Wochen in 2 Jahren (3Jahren). Es muss sichergestellt werden, dass das WB-Ziel erreicht wird. 

Die Weiterbildungsstätte Ulm und die entsendende Einrichtung koordinieren die obligatorischen und fakultativen Einsatzorte. Je nach Einrichtung sind im Vorfeld schriftliche Praktikumsanträge zu stellen. Über die praktische Mitarbeit wird, ein Nachweis/Bescheinigung im Praxisbegleitheft geführt. 

Die praktischen Einsätze haben in mindestens vier der folgenden Bereiche zu erfolgen: 

3.1
Konservative stationäre Behandlung – (Fakultativ) 75 Stunden 

3.2
Konservative ambulante Behandlung (nephrologische Ambulanz) – Obligatorisch (Pflicht) 75 Stunden 

3.3
Chronische Hämodialyse- oder Peritonealdialyse Abteilung – Obligatorisch (Pflicht) 12 Wochen 

3.4
Trainingsabteilung für Hämodialyse oder Peritonealdialyse – (Fakultativ) 75 Stunden 

3.5
Abteilung für akute Dialysebehandlung und Behandlung mit Spezialverfahren.- (Fakultativ) 75 Stunden 

3.6
Nierentransplantation. – (Fakultativ) 75 Stunden oder 1-2 Fallbegleitungen 

3.7
Pädiatrische Nephrologie. (Fakultativ) 75 Stunden für Kinderkrankenschwestern / pfleger obligatorisch

3.8
Diabetische Schwerpunktpraxis – (Fakultativ) 37,5 Stunden 

3.9
Spezielle Hospitation

Sollte eine entsendende Einrichtung nicht, über einen oder mehrere der oben genannten Bereiche verfügen, wird der vorgeschriebene praktische Einsatz in Form einer Hospitation bei einem Kooperationspartner durch die Weiterbildungsstätte sichergestellt. Als Nachweis dient das Praxisbegleitheft. 

Erworbene Qualifikationen (Module) aus bereits abgeleisteten DKG-Weiterbildungen können angerechnet werden. Die genaue Regelung erfragen Sie bei der WBS. 

(4) Über den Unterricht sowie die praktische Weiterbildung, die unter der Leitung der Weiterbildung stehen, sind Nachweise zu führen. 

§3 | Lehrfächer & Module

Die Inhalte werden unter Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse in der Nephrologie mit zeitgemäßen Lehrmethoden von qualifizierten Lehrkräften /Fachdozenten vermittelt. 

Den Teilnehmern werden aktuelle umfangreiche Manuskripte der Dozenten zur Verfügung gestellt. 

Für die Prüfungszulassung sind mindestens 720 aufgeteilt in 280 theoretischen und 440 fachpraktischen Unterricht im Praxisbegleitheft zu dokumentieren. 

Der praktische Unterricht dient der Vertiefung der im theoretischen Unterricht vermittelten Themen-bereiche. Der praktische Unterricht beinhaltet auch Praxisgespräche, klinische Visiten und Demonstrationen. Er wird in der Form von Gruppenunterricht und Einzelunterricht durchzuführen. 

Präsenzunterricht. 8 Unterrichtsblöcke (je 6 Tage); und 3 Tage für die Examensprüfung. 

Den Ablaufplan mit dem Unterrichtsort erhalten die Teilnehmer bei der Anmeldung. 

Der Inhalt der theoretischen & praktischen Unterrichtsmodule richtet sich nach der aktuell gültigen Ausbildungsverordnungen 

Angerechnet werden können Stunden aus bereits absolvierten DKG-Modulen. Auskunft WBS Ulm. 

Über die Anrechnung von Berufsqualifikationen ausländischer gleichwertiger Berufsqualifikationen entscheidet die WBS. Grundlage ist § 10. 

Rote Schrift praktischer Unterricht
FNE Fachmodul Nephrologie (DKG) B Basismodul (DKG) ME Modul Einheit
Fachmodul (F) Nephrologie (NF) Modul (M) Basismodul (BM) 

§4 | Unterbrechungen/Teilzeit

Auf die Dauer des Lehrganges werden je Weiterbildungsjahr angerechnet: 

4.1 Unterbrechungen in Höhe des tariflichen Urlaubes und Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit oder wegen Schwangerschaft bis zur Dauer von acht  Wochen entsprechend § 4 der Weiterbildungsverordnung. 

4.2 Unterbrechung durch Arbeitsunfähigkeit oder wegen Schwangerschaft bis zur Gesamtdauer von acht Wochen. 

4.3 Für teilzeitbeschäftigte Teilnehmer verlängert sich, die WB entsprechend. Die praktische Prüfung ist am Ende des Lehrgangs durchzuführen. 

4.4 Soweit das Weiterbildungsziel nicht gefährdet ist, führen weiter gehende Fehlzeiten zu einer Verlängerung der Lehrgangsdauer um höchstens zwölf Monate, wobei die praktische Prüfung am Ende der verlängerten Lehrgangsdauer durchzuführen ist. Auf Antrag kann die Leitung der Weiterbildung auch Fehlzeiten anrechnen, soweit eine besondere Härte vorliegt und hierdurch das Weiterbildungsziel nicht gefährdet wird. 

§5 | Prüfungen und Benotung

5.1 Schriftliche Leistungsprüfungen im Rahmen der Weiterbildung erfolgen nach den Modulen. Zusätzlich sind Haus- und Projektarbeiten zu erstellen. 

5.2 Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Prüfungsergebnis sowie die sonstigen Bewertungen und Leistungsüberprüfungen gelten die folgenden Notenstufen: 

»sehr gut« (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, 

»gut« (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, 

»befriedigend« (3), wenn die Leistung den Anforderungen im Allgemeinen entspricht, 

»ausreichend« (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, 

»mangelhaft« (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können, 

»ungenügend« (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. 

5.3 Die Zwischenprüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Arbeit und einer zentralen praktischen Prüfung. Alle erbrachten Leistungen (halbe und ganze Noten) während der WB fließen in die Anmeldenote (ganze Note) für die Examensprüfung ein. 

5.4 Die Examensprüfung erfolgt an 3 Tagen und gliedert sich in drei Teile. 

Teil 1 schriftlich theoretische Prüfung 

Teil 2 mündlich, theoretische Prüfung vor dem Prüfungsausschuss 

Teil 3 die praktische Prüfung. Die Teilnehmende muss die Pflege eines Patienten oder einer Patientengruppe 

gemäß den Zielsetzungen der jeweiligen Weiterbildung planen, organisieren, durchführen, begründen und evaluieren. 

5.5 Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss an der Weiterbildungsstätte abgenommen, der aus einem vom Regierungspräsidium bestellten Vorsitzenden, der Leitung der Weiterbildungsstätte, einem Facharzt der Weiterbildungsstätte und 2 Lehrkräften, davon mindestens eine Pflegekraft, besteht und mit Mehrheit entscheidet. 

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. 

5.6 Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Prüfungsergebnis gelten die folgenden Notenstufen. 

Sehr gut (1) wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
Gut (2) wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
Befriedigend (3) wenn die Leistung den Anforderungen im Allgemeinen entspricht.
Ausreichend (4) wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Mangelhaft (5) wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht. 

§6 | Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme an eine staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte sind: 

6.1 Die Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz. 

– Abgeschlossene dreijährige Krankenpflege-/ Kinderkrankenpflegeausbildung oder Gesundheits-, Krankenpfleger(in). 

– Abgeschlossene dreijährige Altenpflegerin / Altenpflegers (AltPflAPrV) 

6.2 Eine einschlägige berufliche Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung, die zwei Jahre betragen soll, davon mindestens sechs Monate in der Nephrologie. 

6.3 Anrechenbarkeit von Basis Modulen (BM) und Moduleinheiten (ME) nach DKG. Sofern eine Teilnehmende Module im Rahmen einer anderen pflegerischen DKG-Weiterbildung achweislich erfolgreich abgeschlossen hat, können diese auf Antrag der Teilnehmenden von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur DKG-Empfehlung gegeben ist. 

6.4 Absolvierten Anteile aus anderen Qualifikationen (Praxisanleitung, PDL etc.), dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Die Notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei der WBS. 

6.5 Gesonderte Regelung: 

– Gleichwertige Bildungsabschlüsse wie z. B. Bachelor of since nursing 

– Med. Assistenzberufe und Altenpfleger(in). Dazu bei der WBS-Leitung nachfragen. 

§7 | Aufnahmeantrag

Vdt.Ulm gGmbH WBS-Ulm
z. Hd. Fr. Marion Bundschu
Käppelesweg 8
89129 Langenau
Tel.: 07345-22933
Mail info@wbs-ulm.de

Folgende Unterlagen (keine Originale senden!) sind der Anmeldung beizufügen: 

  1. Zeugnis der Krankenpflegeausbildung beziehungsweise Kinderkrankenpflegeausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Berufe der Krankenpflege oder Zeugnis der Altenpflegeausbildung nach der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung oder Zeugnis über die staatliche Prüfung der beruflichen Pflegeausbildung nach Anlage 8 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung vom 2. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1572) in der jeweils geltenden Fassung, beglaubigt. 
  2. Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung/ Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz beglaubigt.
  3. Zeugnis(se) und Zwischenzeugnis über die Voraussetzungen der zweijährigen Berufserfahrung in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, davon mindestens 6 Monate in der Nephrologie.
  4. Einverständniserklärung des Arbeitgebers über Dienstbefreiung für die Blockunterrichte/Kooperationsvereinbarung. (Vorlage der WBS)
  5. Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
  6. Beglaubigte Heiratsurkunde bei Namensänderung.
  7. Verrechnungsscheck über € 300.- Anmeldegebühren, die bei Ablehnung rückerstattet, bei Annahme auf die Weiterbildungsgebühren angerechnet werden. (nach Rücksprache mit der WBS)
  8. Alle Kontaktdaten des Teilnehmers (Adresse, Tel., Mobil, Mail …) und der entsendeten Einrichtung.
  9. Adresse des Rechnungsempfängers. Ratenzahlung ist nach Absprache möglich
  10. Unterlagen (Kopie) der Anträge falls Meister Bafög oder Begabtenförderung etc. beantragt wurde.

Kosten

€ 5.600.- Gebühren für die Weiterbildungsmaßnahme 

€ 200.- Prüfungsgebühr. 

In den Kosten sind die Lehrmittel (Schulungsunterlagen der Dozenten), das Praxisbegleitheft für den theoretischen und praktischen Unterricht enthalten. 

Hinzu kommen Kosten für zusätzliche Lehrmittel, Verpflegung und Übernachtung während der Unterrichtsblöcke an der Weiterbildungsstätte. 

Die Zahlung der Gebühren kann nach Absprache mit der Weiterbildungsstätte in Raten oder als einmaliger Betrag erfolgen. 

Fördermöglichkeiten bestehen in Form von Meister BAföG für Pflegeberufe oder Begabtenförderung. Förderungsanträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. 

Bei Abmeldung des Teilnehmers wird die Anmeldegebühr nicht erstattet. 

Bricht ein Teilnehmer die Weiterbildungsmaßnahme ab, fallen unabhängig von dem Grund des Abbruchs folgende Gebühren an: 

  • bis 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung € 500,- 
  • ab Beginn der Weiterbildung innerhalb des ersten Weiterbildungsjahres € 3000,- 
  • ab Beginn des zweiten Weiterbildungsjahres € 5600,- 

Termine

  • 01.10.2024
  • 01.10.2025
  • 01.10.2026
  • 01.10.2027

Fortbildungspunkte

Sie erhalten Fortbildungspunkte bei der Registrierung beruflich Pflegender (RbP) GmbH mit Sitz in Berlin.
WBS Ident. Nr. 20091173

Anmeldung

Verbindliche Anmeldung zum/zur

Der Verein für Dialyse- und Transplantationsmedizin gGmbH (vdt.ulm gGmbH) ist mit Freistellungsbescheid Finanzamt Ulm vom 18.01.2022 nach § 60 a Abs.1AO von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.

Angaben zum/zur Teilnehmer/in

Hinweis:

Bitte achten Sie auf eine korrekte Rechnungsadresse und evtl. notwendige interne Angaben, wie beispielsweise Abteilung, Personalnummer oder Kostenstelle, um spätere kostenpflichtige Korrekturen zu vermeiden.

Rechnungsadresse

Weicht die Rechnungsadresse von Ihren Kontaktdaten ab? *

Anmeldung

Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular auf unserer Website unter

www.wbs-ulm.de/anmeldung/

Ein Angebot der staatlich anerkannten
nephrologischen Weiterbildungsstätte Ulm.

Käppelesweg 8
89129 Langenau

Ansprechpartnerin:
Marion Bundschu

Telefon:
+49 7345 22933

E-Mail:
info@wbs-ulm.de