Über uns
Die Fort- und Weiterbildung für nephrologisches Personal hat in Ulm eine lange und sehr erfolgreiche Tradition. Seit 1972 führen wir die berufsbegleitende Fachweiterbildung zur Erlangung der Bezeichnung Schwester/Pfleger für Nephrologie durch.
Im Jahr 1995 wurde die Weiterbildungsstätte von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und vom Regierungspräsidium Tübingen staatlich anerkannt. Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Weiterbildungsstätte mit Bescheid vom 25.11.1995, Az.: 62-4/3807/ Ulm / Nephrologie staatlich anerkannt.
- Aktuelle Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Nephrologie für Personen mit Berufserlaubnis nach Pflegeberufegesetz (Weiterbildungsordnung-Nephrologie) vom 19.12.2000 (GBI 2001 S.85) BWGültV Sachgebiet 2123-5
- Änderungen: 25.01.2012; 10.01.2014; 04.03.2016; 19.11.2019 (GBl. S. 463) 1.1.2020; 16.2.2021 durch G v. 4.2.2021 (GBl. S. 77).
- Zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 G zur Errichtung einer Landespflegekammer und zur Änd. weiterer Rechtsvorschriften vom 13.6.2023 (GBl. S. 171) Gültigkeit bis 31.12.2028
- Der aktuellen DKG-Empfehlung v. 09.03.1995; 20.09.2011; 29.09.2015; 03./04.07.2023
- Dem Kompetenzbasierter Rahmenlehrplan für die Nephrologische Fachweiterbildung (BANP 2012)
- In Anlehnung an den Europäischen Kernlehrplan der EDTNA/ERCA vom 09.01.1993
Die WBS Ulm ist als Weiterbildungsstätte für Praxisanleitung (DKG) mit Wirkung zum 1.10.2017 anerkannt. Die Weiterbildung erfolgt nach der Empfehlung der DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) vom 29.09.2015; 19.06.2019.
Die WBS Ulm führt seit 1996 jährlich die Kurse Nephrologie 1 und 2 immer im November durch.
Die WBS-Ulm wurde am 05.06.02 von der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Durchführung des Curriculum Dialyse mit anschließender Prüfung ermächtigt.
Die WBS-Ulm ist seit dem 28.12.12 von der Deutschen Gesellschaft für angewandte Hygiene in der Dialyse (DGAHD e.V.) 2012-01-00 für die Durchführung und Prüfung des Hygienebeauftragte/n nephrologische Pflege akkreditiert. Die WBS Ulm ist im Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung Baden-Württemberg (LN WBB) Mitglied. Sie führt Qualifizierte Weiterbildungsberatung oder Fortbildungsberatung durch.
Unsere Historie
Hier finden Sie eine kurze chronologische Aufstellung der Entwicklung unserer Weiterbildungsstätte. Wie Sie erkennen verfügen wir über eine lange Tradition und somit über viel Erfahrung in Bereich der nephrologischen Pflege. Tradition und Innovation.
Gründer
Prof. Dr. Dieter Bundschu
Unsere Leitung
Die Leitung der Einrichtung ist in zwei Hauptbereiche gegliedert. Das gewährleistet, dass alle relevanten Schlüsselpositionen durch kompetente Personen vertreten sind.
Pflegerische Leitung:
Marion Bundschu
Geschäftsführerin,Gesellschafterin
und Pflegerische Leitung
m.bundschu@wbs-ulm.de
Ines Schulz Merkel
stellv. Pflegerische Leitung
i.schulz-merkel@wbs.de
Ärztliche Leitung:
PD Lars Rothermund
Dr. Michael Dominik Weimer
Beratender Beirat:
Prof. Frieder Keller
PD Lars Rothermund
PD Clemens Grupp
Hans-Martin Schröder
Udo Irmer
Referenten
Uns stehen über 100 Referenten aus den verschiedensten Fachbereichen für die Schulungen zur Verfügung. Im Unterricht legen wir großen Wert auf Praxisbezug und modernes lebendiges Lernen. Alle Veranstaltungen werden in kleinen Gruppen durchgeführt, um der Diskussion ausreichend Raum zu geben. Die umfangreichen Seminarunterlagen werden den Teilnehmern zu Beginn der Schulung ausgehändigt.
Wir legen Wert auf modere Lehrmethoden der Erwachsenenbildung und setzen dafür die entsprechenden Medien ein. Unsere Dozenten sind qualifiziert und werden durch die Teilnehmer und die Schulleitung evaluiert.
Träger der WBS Ulm
Der Träger ist der Verein für Dialyse- und Transplantationsmedizin gGmbH (vdt.ulm gGmbH). Der vdt ist mit Freistellungsbescheid Finanzamt Ulm vom 18.01.2022 + 07.03.2024 nach § 60 a Abs.1AO von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Körperschaft fördert unter anderen folgende gemeinnützige Zwecke die auch in der Satzung verankert sind:
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der der Studentenhilfe nach § 51, 59, 60 und 61 AO
- Spenden können für Satzungsgemäße Zwecke verwendet werden